Für internationale Studierende gibt es sowohl vor Beginn des Studiums als auch während des Studiums einige Besonderheiten zu beachten. Nachfolgend findet ihr hier einige generelle Informationen zum Studienaufenthalt in Deutschland, aber auch einige Kontaktadressen.
Generelle Hinweise
Ein Wegweiser für die ersten Tage als Gaststudent
Finanzierung des Studiums an der Viadrina
Krankenversicherung
Rechtliche Angelegenheiten
Allgemeine aufenthaltsrechtliche Bestimmungen
EU-Angehörige
Sicherung des Lebensunterhalts
Arbeitserlaubnis für Studierende
Rund um Polen
Erhalt eines Visums für Polen
Anmeldung des Wohnsitzes in Polen
Sonstiges
Fremde werden Freunde - ein Patenschaftsprogramm der Viadrina
Wichtige Adressen
In der ersten Woche benötigt ihr ca. 500 €, das ihr entweder bar dabei haben solltet oder auf das ihr über Euer Konto zugreifen könnt.
Folgende Dinge solltet ihr nach Eurer Ankunft in Frankfurt (Oder) erledigen:
Studentenwerk
Mietvertrag unterschreiben und Schlüssel für das Wohnheimzimmer abholen, erste Miete und Kaution zahlen (die erhaltet ihr bei Abreise zurück, wenn in Eurem Zimmer keine Schaden entstanden ist).
Sparkasse
Konto einrichten
Semesterbeitrag (154,84 Euro) überweisen bzw. einzahlen.
Krankenkasse
Krankenversicherung abschließen.
Immatrikulationsamt
Einschreibung an der EUV.
Einwohnermeldeamt/Ausländerbehörde
polizeiliche Anmeldung.
Reist früh genug ein, damit ihr diese Dinge schnellstmöglich erledigen könnt. Genauere Informationen dazu und auch Unterstützung erhaltet ihr bei den Interstudis.
Hier bekommt ihr einen Überblick über die Förderangebote des DAAD und über Angebote anderer Förderorganisationen für einen Studienaufenthalt in Deutschland:
Für ein Studium in Deutschland benötigen die meisten eine deutsche Krankenversicherung mit Ausnahme der Studenten aus Ländern mit besonderen Vereinbarungen bezüglich der Sozial- und Krankenversicherung. Es gibt verschiedene Versicherungsagenturen, die man direkt kontaktieren kann.
Beim DAAD-Versicherungsbüro bekommt ihr dazu weitere Informationen:
versicherungsstelle@daad.de
In erster Linie gilt das deutsche Zuwanderungsgesetz. Sein Hauptbestandteil ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Es wird ausgefüllt durch die Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Die Einzelheiten sind in den vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministerium des Innern geregelt. Für Studierende sind insbesondere die Nr. A 16 ff. dieser Verwaltungsvorschrift maßgeblich.
Für den Aufenthalt in Deutschland benötigt man als Nicht-EU-Staatsangehöriger ein Visum. Für die Zeit nach Ablauf erteilt die Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung, in der Regel in der Form einer Aufenthaltserlaubnis (§ 16 AufenthG). Das Antragsformular befindet sich hier als Word-Dokument zum Herunterladen. Dazu gibt es ein Merkblatt der Ausländerbehörde Frankfurt (Oder) für den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung sowie ein Merkblatt für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.
Siehe auch:
Merkblatt des DAAD zum Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende und Studienbewerber
Wichtige Informationen für ausländische Studenten aus Staaten, die nicht zur EU gehören
DAAD, Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise, Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern
Vor der Einreise solltet ihr unbedingt bei der deutschen konsularischen Vertretung in Eurem Heimatland ein Visum für Studienzwecke beantragen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Studenten aus den Staaten der Europäischen Union und aus Staaten, mit denen abweichende Regelungen vereinbart sind (Honduras, Island, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Liechtenstein und USA). Reist auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein! Die Umwandlung eines Touristenvisums in eine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung ist in Deutschland nicht möglich.
Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes und des EWiR benötigen kein Visum; auch die Aufenthaltserlaubnis- EU brauchen sie nicht. Sie sind nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte im Sinne des § 4 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU). Sie müssen sich lediglich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen anmelden und erhalten eine EU-Aufenthaltsbescheinigung der Ausländerbehörde Frankfurt (Oder). Erläuterungen finden sich in Nr. B 4 ff. der vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesinnenministerium des Innern.
Siehe auch:
Wichtige Informationen für ausländische Studenten aus Mitgliedstaaten der EU
Für die Erteilung bzw. die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts verfügen (§ 2 Abs. 3 AufenthG). Grundsätzlich stehen solche Mittel dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Regelförderungssatz entsprechen (Nr. A 16.08 Anwendungshinweise). Zur Zeit ergibt sich danach ein Betrag von in der Regel 585 Euro. Über die Einzelheiten informiert ein Merkblatt der Frankfurter Ausländerbehörde. Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten geben eine Erklärung ab.
Siehe auch:
Grundsätzlich darf jeder Studierende ohne Arbeitsgenehmigung 90 Tage bzw. bis zu 180 halbe Tage im Jahr arbeiten (§ 16 Abs. 3 AufenthG). Tage mit einer Arbeitszeit von bis zu vier Stunden werden als halbe Tage gezählt. Auch studentische Nebentätigkeiten sind erlaubt. Dies gilt auch, wie von der Arbeitsagentur Frankfurt (Oder) bestätigt, für Studierende aus den EU-Beitrittsländern (z.B. Polen) mit ausländischen Wohnsitz (insbes. in Słubice, Polen).
Siehe auch:
Arbeit über diesen Zeitraum hinaus muss die Agentur für Arbeit erlauben. Die maßgebliche Vorschrift finden sich in der Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV) sowie für Angehörige der neuen EU-Staaten in § 284 Sozialgesetzbuch III (SGB III). Durch Erwerbsarbeit darf das Erreichen des eigentlichen Aufenthaltszwecks, nämlich das erfolgreiche Studium, nicht gefährdet werden.
Zu beachten ist, dass die erforderliche Prüfung des Arbeitsmarktes bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
Siehe auch:
Merkblatt des DAAD zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende
Generelle Infos vom DAAD
Ausführliche Informationen erhaltet ihr beim Ausländerbeauftragten der Universität
Prof. Dr. Martiny
Die Viadrina liegt an der polnischen Grenze. Im Laufe Eures Studiums an der Viadrina werdet ihr nicht umhin kommen mal nach Słubice zu gehen, vielleicht werdet ihr auch die eine oder andere Vorlesung am Collegium Polonicum haben. Hierfür benötigen Studierende aus Drittstaaten ein Visum für die mehrmalige Einreise nach Polen. Kontaktiert möglichst frühzeitig vor Eurer Abreise die polnische konsularische Vertretung in Eurem Heimatland. Die Liste weltweiter polnischer Botschaften und Konsulate gibt es hier. Wenn ihr schon in Deutschland und an der Viadrina seid, habt ihr auch die Möglichkeit hier ein Visum zu bekommen. Das läuft folgendermaßen:
Hier (oder auf der Homepage der polnischen Botschaft) findet ihr den Antrag auf Erteilung eines Visums, den ihr ausdrucken und ausfüllen müsst und mit folgenden weiteren Unterlagen an die:
Polnische Botschaft (Botschaft der Republik Polen in der BRD)
Lassenstr. 19-21
14193 Berlin
- Foto zum Antrag
- Reisepass (wichtig: Das Original - KEINE Kopie)
- Bescheinigung ausgestellt durch die EUV, unterschrieben von der Präsidentin, Prof. G. Schwan (diese bekommt ihr bei Herrn Klugert im Internationalen Büro der Universität im AM 207, Dienstag 13-15 Uhr und Donnerstag 9 - 11 Uhr)
- folgende Kopien: Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung und die Kopie einer Aufenthaltsgenehmigung oder eines Visums (letzteres genügt solange es sich nicht nur um eine "Duldung" des Aufenthalts handelt) für den Aufenthalt in Deutschland
Für die Rücksendung der Reisepässe wird eine Portogebühr von 6 Euro fällig; das Visum selbst kostet nichts.
Werden von der Botschaft mehrere Pässe zurückgesandt, so können sie zusammen geschickt werden, um Portokosten zu sparen. Dies geschieht dann nach Absprache mit der Botschaft. Die Botschaft schickt dann Informationen bzgl. der Überweisung des Geldes (also Kontodaten etc.) zu.
Weitere Informationen erhaltet ihr auf der Seite des Ausländerbeauftragten der Universität Prof. Martiny oder direkt bei der Polnischen Botschaft.
Visumsantrag (deutsch)
Visumsantrag (polnisch)
Visumsantrag (englisch)
Visumsantrag (russisch)
Visumsantrag (spanisch)
Visumsantrag (französisch)
Liste der Länder, dessen Staatsbürger kein Visum für die Einreise nach Polen benötigen
Wohnt man in Słubice, so muss man sich im Urzad Miejski Słubice anmelden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Reisepass mit Visum
- ein ausgefülltes Anmeldeformular (formularz meldunkowy), erhältlich dort
Urzad Miejski Słubice
Ul. Akademicka 1,
Raum 002 "Ewidencja Ludnosci"
(hinter den Studentenwohnheimen Pilsudzkiego)
Öffnungszeiten
Montag
8:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
7:15 bis 15:15 Uhr
Freitag
7:00 bis 15:00 Uhr
Fremde werden Freunde ist ein Patenschaftsprogramm der Viadrina, dass sich besonders an ausländische Studierende richtet, die Interesse haben Kontakt zu Frankfurtern aufzunehmen, die ihnen zur Seite stehen und mit denen sie z.B. ihre Deutschkenntnisse verbessern können. Weitere Informationen und das Anmeldeformular findet ihr auf der Webseite des Programms "Fremde werden Freunde".
Ausländerbeauftragte der Stadt Frankfurt (Oder)
Margit Steuer
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: (0335) 552 13 30
Fax: (0335) 552 13 29
e-mail: margit.steuer@frankfurt-oder.de
Ausländerbeirat der Stadt Frankfurt (Oder)
Die Stadt Frankfurt (Oder) verfügt über einen neunköpfigen Ausländerbeirat, der von ihren ausländischen Mitbürgern gewählt wird, welche hier seit mehr als drei Monaten ihren Wohnsitz haben. Der Beirat tagt vierteljährlich und hält jeden Monat eine Sprechstunde an jeweils wechselnden Orten ab.
"Miteinander leben" e.V.
Vorsitzender
Dr. Dieter Freudenberg
Architekt
Institut für Stadtentwicklung und Wohnen des Landes Brandenburg Landesbehördenzentrum Frankfurt (Oder)
Müllroser Chaussee
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon: (0335) 54 06 50
Fax: (0335) 560 27 25
e-mail: Dieter.Freudenberg@LBV-FF.Brandenburg.de
Stellvertreter
Prof. Dr. Dieter Martiny
Europa-Universität Viadrina
Große Scharrnstr. 59
15230 Frankfurt (Oder)
Tel. (0335) 5534 2815/2500
Fax (0335) 5534 2500
e-mail: martiny@euv-frankfurt-o.de
Mediationsstelle Frankfurt (Oder)
Konfliktberatung und –vermittlung
Mediationsstelle Frankfurt (Oder) / Słubice e.V.
Wieckestrasse 1a
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: (0335) 40 13 300
Fax: (0335) 40 13 301
E-Mail: buerodienst@mediationsstelle-ffo.de
RAA - Regionale Arbeitsstelle für Ausländerfragen, Jugendarbeit und Schule
Herr Alfred Roos
Große Oderstraße 26/27
15230 Frankfurt (Oder)
Tel. 55 240 66
e-mail: info@raa-brandenburg.de
Ausländerberatung der Caritas
Frau Wojtas
Tel. (0335) 56 541 50
Nadodrze - Verband der Polen / Internationale Begegnungsstätte
Frau Warszawski
Tel. (0335) 54 48 26
Demokratischer Frauenbund e. V.
Frau Effner
Tel. (0335) 52 33 97